Rückblick auf den »ETL Steuerplus Monatsticker« für März 2026 – kompakt, relevant, praxisnah

Grundsteuer, Turboabschreibung und steuerfreie Zuwendungen im Fokus

Auch im März hat der »ETL-Steuerplus-Monatsticker« wieder gezeigt, wie breit das Spektrum aktueller steuerlicher Themen ist – von strukturellen Änderungen wie der Grundsteuerreform bis hin zu praxisnahen Fragestellungen rund um steuerfreie Zuwendungen im Unternehmensalltag.

Ohne feste Agenda, aber mit klarem Blick auf die aktuelle Rechtslage wurden mehrere Themen beleuchtet, die für Unternehmen und Arbeitgeber unmittelbar relevant sind.

Diese Themen standen im Fokus

Lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Vorteile:
Gestaltungsspielräume richtig nutzen

Ein Schwerpunkt lag auf Möglichkeiten, Arbeitnehmern steuer- und sozialversicherungsfreie Vorteile zukommen zu lassen. Gerade in Zeiten steigender Kosten gewinnen solche Instrumente an Bedeutung.

Entscheidend ist dabei die korrekte Ausgestaltung:
Viele Vorteile sind nur dann begünstigt, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden und bestimmte Grenzen eingehalten werden. Fehler in der Umsetzung führen schnell dazu, dass eigentlich begünstigte Leistungen steuerpflichtig werden.

Grundsteuerreform:
Neue Bewertung – neue Unsicherheiten

Ein zentrales Thema war die seit 2025 geltende Grundsteuerreform.
Das Bundesmodell basiert auf mehreren Faktoren wie Bodenrichtwert, Grundstücksfläche, Gebäudeart und Baujahr. Ziel ist eine realitätsnähere Bewertung von Immobilien.

Gleichzeitig zeigt sich in der Praxis:
Die Umsetzung ist komplex, und durch unterschiedliche Modelle in den Bundesländern entstehen zusätzliche Unsicherheiten.

Hinzu kommt die rechtliche Entwicklung:
Während der Bundesfinanzhof die grundsätzliche Verfassungsmäßigkeit bestätigt hat, sind bereits Verfassungsbeschwerden anhängig. Unternehmen und Immobilieneigentümer sollten die weitere Entwicklung im Blick behalten.

Turboabschreibung für Elektrofahrzeuge:
Liquiditätsvorteile gezielt nutzen

Ein weiterer Fokus lag auf der sogenannten Turboabschreibung für Elektrofahrzeuge.
Im Rahmen eines Investitionsprogramms können Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 75 % der Anschaffungskosten im ersten Jahr abschreiben.

Die Regelung gilt für Anschaffungen im Zeitraum von Juli 2025 bis Ende 2027 und eröffnet insbesondere im Jahr der Investition spürbare Liquiditätsvorteile.

Wichtig für die Praxis:
Die Abschreibung ist nicht auf Neufahrzeuge beschränkt – auch gebrauchte rein elektrische Fahrzeuge können unter bestimmten Voraussetzungen begünstigt sein.

Ostergeschenke:
Kleine Aufmerksamkeit, große steuerliche Wirkung

Zum Abschluss ging es um ein klassisches Praxisthema: Zuwendungen an Mitarbeiter und Kunden rund um Ostern.

Für Arbeitnehmer gilt:
Kleine Aufmerksamkeiten können steuerfrei sein, wenn sie geringwertig sind und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Alternativ greift die monatliche Sachbezugsgrenze von 50 Euro – allerdings nur unter Einhaltung der entsprechenden Dokumentationspflichten.

Auch bei Geschenken an Kunden gibt es klare Regeln:
Während Streuartikel meist problemlos abzugsfähig sind, gelten für individuelle Geschenke Wertgrenzen und Aufzeichnungspflichten. Werden diese überschritten, kann eine Pauschalversteuerung erforderlich werden.

Monatlich aktuelle Einordnung statt starrer Planung

Der März-Monatsticker hat erneut verdeutlicht, wie unterschiedlich steuerliche Themen ausfallen können – von strategischen Investitionsfragen bis hin zu alltäglichen Detailregelungen.

Genau hier setzt das Format an:
Keine langfristig festgelegte Agenda, sondern eine monatliche Einordnung der Themen, die aktuell für Unternehmen relevant sind.

👉 Der ETL steuerplus Monatsticker findet jeden Monat statt und bietet eine kompakte Orientierung zu steuerlichen und rechtlichen Entwicklungen.

Unser Fazit:

Ob Grundsteuer, Investitionsanreize oder Mitarbeiterzuwendungen – entscheidend ist nicht nur die Regelung selbst, sondern deren richtige Anwendung in der Praxis. Der Monatsticker liefert hierfür die notwendige Einordnung.

Gleich die nächsten Termine vormerken:

  • 21. April 2026
  • 19. Mai 2026
  • 16. Juni 2026
  • 21. Juli 2026
  • 18. August 2026
  • 15. September 2026
  • 20. Oktober 2026
  • 17. November 2026
  • 15. Dezember 2026