Auch im Juni hat der »ETL-Steuerplus-Monatsticker« wieder aktuelle steuerliche und rechtliche Entwicklungen aufgegriffen, die Unternehmen, Arbeitgeber und Immobilienbesitzer gleichermaßen betreffen. Im Fokus standen diesmal die geplante Anpassung der steuerlichen Vollverzinsung, Besonderheiten bei Tantiemen für Gesellschafter-Geschäftsführer, aktuelle Mindestlohnregelungen sowie steuerliche Fragestellungen rund um Immobilien.
Wie gewohnt stand dabei die praxisnahe Einordnung im Vordergrund – kompakt, verständlich und mit Blick auf die Auswirkungen im Alltag.
Vollverzinsung: Höhere Zinsen ab 2027 geplant
Ein wichtiges Thema war die geplante Anpassung der steuerlichen Vollverzinsung nach § 238 AO. Für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen soll der Zinssatz ab dem 1. Januar 2027 auf 0,3 Prozent pro Monat steigen.
Für frühere Zeiträume gelten weiterhin die bisherigen Regelungen:
- Für Verzinsungszeiträume von 2019 bis Ende 2026 bleibt es bei 0,15 Prozent pro Monat.
- Für Zeiträume bis Ende 2018 gilt weiterhin der frühere Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat.
Gerade bei Betriebsprüfungen oder späteren Steuerfestsetzungen können diese Zinssätze erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.
Tantiemen bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der steuerlichen Behandlung von Tantiemen bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern.
Dabei wurde deutlich, dass die Fälligkeit des Anspruchs weiterhin der zentrale Anknüpfungspunkt für die steuerliche Beurteilung bleibt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein steuerlicher Zufluss sogar angenommen werden, ohne dass tatsächlich eine Auszahlung erfolgt ist.
Fehlt hingegen die notwendige Fälligkeit oder wird der Anspruch im festgestellten Jahresabschluss nicht als Verbindlichkeit ausgewiesen, greift diese sogenannte Zuflussfiktion nicht automatisch.
Für GmbH-Geschäftsführer bleibt eine saubere vertragliche und buchhalterische Umsetzung daher besonders wichtig.
Mindestlohn, Pflegemindestlohn und Tariftreue
Auch arbeitsrechtliche und lohnsteuerliche Themen standen auf der Agenda. Besprochen wurden die Unterschiede zwischen dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, dem Pflegemindestlohn und den Tariftreueregelungen.
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Gleichzeitig gelten im Pflegebereich besondere Regelungen, die je nach Tätigkeit und Beschäftigungsumfang zu beachten sind.
Der Monatsticker verdeutlichte, dass insbesondere Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste die verschiedenen Anwendungsbereiche genau prüfen sollten, um arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Risiken zu vermeiden.
Steuerliche Fallstricke bei Immobilien
Den umfangreichsten Themenblock bildeten verschiedene steuerliche Fragestellungen rund um Immobilien.
Zunächst wurde zwischen Privat- und Betriebsvermögen unterschieden und erläutert, welche steuerlichen Folgen sich aus der jeweiligen Zuordnung ergeben können.
Besondere Aufmerksamkeit galt dabei den privaten Immobilienveräußerungsgeschäften.
Wann Immobilienverkäufe steuerfrei bleiben
Viele Immobilienbesitzer gehen davon aus, dass ein Verkauf automatisch steuerfrei erfolgt. Tatsächlich gelten jedoch klare Voraussetzungen.
Ein Verkauf bleibt grundsätzlich steuerfrei, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als zehn Jahre liegen. Alternativ kann eine Steuerfreiheit auch dann erreicht werden, wenn die Immobilie ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde oder im Jahr der Veräußerung sowie in den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt wurde.
Gerade bei vermieteten Objekten oder gemischter Nutzung können sich hier erhebliche steuerliche Konsequenzen ergeben.
Vom Privatvermögen ins Betriebsvermögen
Abschließend wurde die steuerliche Behandlung von Immobilien betrachtet, die vom Privatvermögen in einen betrieblichen Zusammenhang geraten.
Themen wie:
- betriebliche Nutzung,
- Betriebsaufspaltung,
- gewerblicher Grundstückshandel
zeigen, dass Immobilien steuerlich deutlich komplexer sein können als häufig angenommen.
Bereits kleine Veränderungen in der Nutzung können dazu führen, dass sich die steuerliche Behandlung grundlegend verändert.
Monatlich aktuelle Einordnung mit Praxisbezug
Die Juni-Ausgabe des ETL steuerplus Monatstickers hat erneut gezeigt, wie vielfältig die steuerlichen Herausforderungen für Unternehmen und Privatpersonen sind. Von der Verzinsung steuerlicher Ansprüche über arbeitsrechtliche Besonderheiten bis hin zu komplexen Immobilienfragen reichte die Themenpalette auch diesmal weit über klassische Steuererklärungen hinaus.
👉 Der »ETL-Steuerplus-Monatsticker« findet jeden Monat statt und informiert kompakt über aktuelle Entwicklungen aus Steuern, Recht und Unternehmenspraxis.
Unser Fazit:
Gerade bei Themen wie Immobilien, Geschäftsführervergütungen oder Mindestlohnregelungen können bereits kleine Details erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Eine regelmäßige Einordnung aktueller Entwicklungen hilft dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und Gestaltungsmöglichkeiten gezielt zu nutzen.
Gleich die nächsten Termine vormerken:
- 21. Juli 2026
- 18. August 2026
- 15. September 2026
- 20. Oktober 2026
- 17. November 2026
- 15. Dezember 2026